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   BVerwG, 25.09.1984 - 6 P 25.83   

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BVerwG, 25.09.1984 - 6 P 25.83 (https://dejure.org/1984,1862)
BVerwG, Entscheidung vom 25.09.1984 - 6 P 25.83 (https://dejure.org/1984,1862)
BVerwG, Entscheidung vom 25. September 1984 - 6 P 25.83 (https://dejure.org/1984,1862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Mitbestimmung bei der Zuweisung von Wohnungen - Anforderungen an die Einleitung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei einer Mieterhöhung im Falle von

    Ihnen ist gemeinsam, daß dem Personalrat eine Mitsprache bei der Unterstützung und Förderung von Beschäftigten durch Erleichterungen im Bereich ihrer privaten Lebensführung eingeräumt wird; seine Aufgabe ist es daher, auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten und die angemessene Berücksichtigung ihrer sozialen Belange zu achten (Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O. undvom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).

    Vielmehr hat er hier - wie auch sonst - die haushaltsrechtlichen und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen der öffentlichen Verwaltung zu beachten; (vgl. zu haushaltsrechtlichen Bindungen: BVerwGE 58, 54, 64 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78] , Beschlüsse vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - undvom 25. Juni 1992 - BVerwG 6 P 29.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nrn. 18 und 27, stRspr; zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen:Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).

    Wie der Senat bereits entschieden hat(Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - a.a.O.), beschränkt sich das Mitbestimmungsrecht nicht auf Wohnungen, die im Wege einer entsprechenden "Widmung" oder durch eine andere verbindliche Festlegung zur Unterbringung von Beschäftigten der Dienststelle "bestimmt" worden sind.

    Nur muß die Verfügungsbefugnis der Dienststelle über die Wohnung bzw. ihr Recht, den Wohnungsmieter verbindlich vorzuschlagen, entweder allgemein in einem Zusammenhang mit ihren Pflichten gegenüber ihren Beschäftigten stehen, oder aber es muß sich ein solcher Zusammenhang im Einzelfall ergeben (Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - a.a.O.).

    Findet hingegen eine Auswahl statt, so entfällt die Mitbestimmung nicht (Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG).

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 23.93

    Mitbestimmung bei Mieterhöhungen - Werkmietwohnungen - Nutzungsbedingungen -

    Ihnen ist gemeinsam, daß dem Personalrat eine Mitsprache bei der Unterstützung und Förderung von Beschäftigten durch Erleichterungen im Bereich ihrer privaten Lebensführung eingeräumt wird; seine Aufgabe ist es daher, auf die Gleichbehandlung der Beschäftigten und die angemessene Berücksichtigung ihrer sozialen Belange zu achten (Beschlüsse vom 7. Juli 1993 - BVerwG 6 P 8.91 - a.a.O. und vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).

    Vielmehr hat er hier - wie auch sonst - die haushaltsrechtlichen und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen der öffentlichen Verwaltung zu beachten (vgl. zu haushaltsrechtlichen Bindungen: BVerwGE 58, 54, 64 [BVerwG 27.04.1979 - 6 P 45/78]; Beschlüsse vom 27. August 1990 - BVerwG 6 P 26.87 - und vom 25. Juni 1992 - BVerwG 6 P 29.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nrn. 18 und 27, stRspr; zu sonstigen öffentlich-rechtlichen Bindungen: Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - a.a.O.), beschränkt sich das Mitbestimmungsrecht nicht auf Wohnungen, die im Wege einer entsprechenden "Widmung" oder durch eine andere verbindliche Festlegung zur Unterbringung von Beschäftigten der Dienststelle "bestimmt" worden sind.

    Nur muß die Verfügungsbefugnis der Dienststelle über die Wohnung bzw. ihr Recht, den Wohnungsmieter verbindlich vorzuschlagen, entweder allgemein in einem Zusammenhang mit ihren Pflichten gegenüber ihren Beschäftigten stehen oder aber sich ein solcher Zusammenhang im Einzelfall ergeben (Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2000 - 1 A 207/98
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. September 1984 - 6 P 25.83 -,Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1 = ZBR 1985, 60; Beschluss des Fachsenats vom 9. September 1999 - 1 A 648/97.PVL -.

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 25. September 1984 - 6 P 25.83 -, aaO; Cecior/Dietz/Vallendar, aaO, § 72 RdNr. 247.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 1987 - 6 P 5.86 -, aaO; Beschluß vom 25. September 1984 - 6 P 25.83 -, aaO; Cecior/Dietz/Vallendar, aaO, § 72 RdNr. 262.

  • BVerwG, 21.03.1985 - 6 P 18.82

    Antragsbefugnis des Gesamtpersonalrats - Mitbestimmung der Personalvertretung -

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde folgt bereits aus dem Wortlaut des § 72 Abs. 2 Nr. 2 LPVG NW, daß sich dieser Mitbestimmungstatbestand nicht auf Maßnahmen der Dienststelle in bezug auf Dienst- oder Werkdienstwohnungen bezieht (vgl. Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - <ZBR 1985, 60>; Beschluß vom 17. September 1981 - BVerwG 2 B 132.81 - ).

    Denn der Personalrat könnte die ihm bei Anwendung des § 72 Abs. 2 Nr. 2 LPVG NW zukommende Aufgabe, darüber zu wachen, daß der zukünftige Wohnungsinhaber aus dem Kreis der als Mieter in Betracht kommenden und interessierten Beschäftigten der Dienststelle unter Berücksichtigung der sozialen Belange und ohne Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot ausgewählt wird (vgl. Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - a.a.O.), bei der Zuweisung solcher Wohnungen nicht erfüllen.

  • BVerwG, 16.11.1987 - 6 P 5.86

    Zuweisung einer Dienstwohnung - Werkdienstwohnung - Mitbestimmung des

    Als "Zuweisung" einer Wohnung ist vielmehr ganz allgemein die Verschaffung des Nutzungsrechts an den die Wohnung bildenden Räumen anzusehen (vgl. dazu Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - ).
  • BAG, 15.12.1992 - 1 AZR 308/92

    Erhöhung des Nutzungsentgelts für eine Werkdienstwohnung - Anwendung des Gesetzes

    Damit unterliegen bei Dienstwohnungen weder Zuweisung und Kündigung noch die allgemeine Festsetzung der Nutzungsbedingungen der Mitbestimmung des Personalrats (BVerwG Beschluß vom 17. September 1981 - 2 B 132.81 -, Buchholz, 232 § 74 BBG Nr. 4; BVerwG Beschluß vom 25. September 1984 - 6 P 25.83 -, ZBR 1985, 60; BVerwG Beschluß vom 21. März 1985 - 6 P 18.82 -, Der Personalrat 1986, 54, m. kritischer Anmerkung von Sabottig; im Grundsatz bestätigt auch durch BVerwG Beschluß vom 16. November 1987 - 6 P 5.86 -, Der Personalrat 1988, 71; ein Mitbestimmungsrecht nach § 61 Abs. 1 Nr. 4 HPVG a.F. verneint ausdrücklich auch Hess. VGH Beschlüsse vom 24. März 1982 - HPV TL 29/80 und HPV TL 28/80 - EzBAT § 65 BAT Höchste Dienstwohnungsvergütung Nr. 1).
  • BVerwG, 20.06.1986 - 6 PB 12.86

    Befugnis des Personalrats zur Mitbestimmung bei der Zuweisung von

    Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg, weil die mit ihr erhobene Rüge, der angegriffene Beschluß weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - ab, nicht durchgreift.

    In seinem zurückverweisenden Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - hat der Senat dargelegt, daß das Recht des Personalrats, bei der Zuweisung von Wohnungen mitzubestimmen (§ 78 Abs. 1 Nr. 2 LPVG), nicht auf den Fall beschränkt ist, daß die zuzuweisende Wohnung verbindlich dazu bestimmt ist, einen Beschäftigten der zuweisenden Dienststelle in ihr unterzubringen, daß es unter diesen Voraussetzungen aber auch nicht ausgeschlossen ist.

  • BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 20.93

    Personalvertretungsrecht: Erlöschen der Anwartschaft auf Ersatzmitgliedschaft im

    Diesen Status hätte er nur dann erlangen können, wenn er für ein gewähltes Personalratsmitglied in den Personalrat eingetreten wäre (Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - ZBR 1985, 60).
  • BVerwG, 24.04.1992 - 6 P 33.90

    Einordnung von Personalwohnhäusern als Wohlfahrtseinrichtungen - Definition des

    Der Personalrat hat darauf hinzuwirken, daß der künftige Wohnungsinhaber aus dem Kreis der als Mieter in Betracht kommenden und interessierten Beschäftigten der Dienststelle unter Berücksichtigung sozialer Belange und ohne Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz ausgewählt wird (Beschluß vom 25. September 1984 - BVerwG 6 P 25.83 - Buchholz 238.31 § 78 BWPersVG Nr. 1).
  • VGH Hessen, 06.07.1995 - 21 TK 864/95

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Zuweisung einer Wohnung

    Es reicht vielmehr aus, daß die rechtliche oder tatsächliche Möglichkeit für die Dienststelle besteht, den Mieter einer Wohnung verbindlich auszuwählen beziehungsweise verbindlich vorzuschlagen (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 25. September 1984 - 6 P 25.83 - ZPR 1985, 60 = PersV 1987, 516).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.12.1994 - 11 L 2/94

    Kündigung von Mitgliedern des Personalrats; Rechtfertigung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1986 - 15 S 2976/84

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Zuweisung einer Wohnung - Wohnung im

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